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   VGH Bayern, 21.03.1991 - 4 B 90.560, 4 B 90.2711   

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VGH Bayern, 21.03.1991 - 4 B 90.560, 4 B 90.2711 (https://dejure.org/1991,3781)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.03.1991 - 4 B 90.560, 4 B 90.2711 (https://dejure.org/1991,3781)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. März 1991 - 4 B 90.560, 4 B 90.2711 (https://dejure.org/1991,3781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Anspruch des Bauwerbers auf Erschließung eines im Bereich des qualifizierten Bebauungsplans gelegenen Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Erschließung (IBR 1991, 403)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 591 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 1107
  • NVwZ 1993, 1128 (Ls.)
  • BauR 1991, 313
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.1991 - 4 B 90.560
    Da aber das geltende Baurecht eine unbefristete Veränderungssperre nicht kennt, ist nach Ablauf der Zeitdauer, während der nach § 17 Abs. 1 und 2 , § 18 Abs. 1 BauGB eine Veränderungssperre entschädigungslos hingenommen werden muß, regelmäßig vom Entstehen einer aktuellen Erschließungspflicht der Gemeinde auszugehen (vgl. BVerwG vom 28.10.1981 BVerwGE 64, 186/189 = DÖV 1982, 156/157; Driehaus, Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch - 1988 - § 123 RdNr. 20).

    Das folgt schon daraus, daß eine Verdichtung der allgemeinen Erschließungslast hin zu einem einklagbaren Anspruch immer an Umstände ansetzt, die der Gemeinde zuzurechnen sind (BVerwG vom 28.10.1981 BVerwGE 64, 186/189; Battis/Krautzberger/Löhr, a.a.O., § 123 RdNr. 4; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., § 123 RdNr. 30; Driehaus, a.a.O., § 123 RdNr. 19).

    Abzustellen ist darauf, ob die Erschließungsanlagen ungeachtet etwaiger Mängel geeignet sind, dem anspruchsbegünstigten Grundstück eine vollauf funktionsgerechte Nutzung entsprechend der Festsetzung des Bebauungsplans zu gewährleisten (BVerwG vom 28.10.1981 BVerwGE 64, 186/195; Driehaus, a.a.O., § 123 RdNr. 18).

  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.1991 - 4 B 90.560
    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Bauwerber die Erschließung eines im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans gelegenen Grundstücks durch die Gemeinde verlangen kann (im Anschluß BVerwG vom 10.09.1976, NJW 1977, 405/407).

    Eine Verdichtung der allgemeinen gemeindlichen Erschließungslast zu einem einklagbaren Anspruch entsteht nämlich dann, wenn die Gemeinde einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB erlassen und ein ihr zumutbares Erschließungsangebot des oder der Bauwilligen ohne sachlichen Grund abgelehnt hat (BVerwG vom 10.9.1976 NJW 1977, 405/407).

    Unzumutbar sind alle Angebote, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht ausreichend verläßlich sind (BVerwG vom 10.9.1976, a.a.O., S. 407).

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.1991 - 4 B 90.560
    Der Erlaß eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB kann allein die Verdichtung zu einer Erschließungspflicht nicht bewirken (BVerwG vom 4.10.1974 BayVBl 1976, 23), ist aber wesentliche Voraussetzung hierfür (zum Ausnahmefall einer Erschließungspflicht in Zusammenhang mit einem Außenbereichsvorhaben vgl. BVerwG vom 30.8.1985 BauR 1985, 661 ).
  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 23/78

    Verschulden einer Gemeinde bei Abbruch der Verhandlungen über einen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.1991 - 4 B 90.560
    Das schließt auch die Verpflichtung ein, sich dem Erschließungsangebot eines Dritten nicht endgültig versagen zu dürfen, ohne dadurch selbst erschließungspflichtig zu werden (vgl. hierzu auch BVerwG vom 30.8.1985 BauR 1985, 663; BGH vom 7.2.1980 NJW 1980, 1683/1684; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., RdNr. 30; Battis/Krautzberger/Löhr a.a.O., § 123 RdNr. 8; Driehaus, a.a.O., § 124 RdNr. 8; Birkl, Nachbarschutz im Bau-, Umwelt- und Zivilrecht - Stand Januar 1991 - RdNr. E 222; wohl auch OVG Nordrhein-Westfalen vom 15.6.1988 BRS 48 Nr. 93 - die dort geäußerte andere Ansicht bezieht sich nicht auf das Entstehen eines Erschließungsanspruchs, sondern darauf, ob bei einem noch nicht rechtskräftig durchgesetzten Erschließungsanspruch die Erschließung im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB gesichert ist -).
  • BVerwG, 04.10.1974 - IV C 59.72

    Baurecht: Umfang und Grenzen der gemeindlichen Erschließungspflicht für

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.1991 - 4 B 90.560
    Der Erlaß eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB kann allein die Verdichtung zu einer Erschließungspflicht nicht bewirken (BVerwG vom 4.10.1974 BayVBl 1976, 23), ist aber wesentliche Voraussetzung hierfür (zum Ausnahmefall einer Erschließungspflicht in Zusammenhang mit einem Außenbereichsvorhaben vgl. BVerwG vom 30.8.1985 BauR 1985, 661 ).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 44.84

    Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur Erschließungspflicht bei

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.1991 - 4 B 90.560
    Da die positive Wirkung des Bebauungsplans unter der weiteren Voraussetzung steht, daß die Erschließung gesichert ist, besteht bei einer erschließungsunwilligen Gemeinde die Gefahr, daß die Eigentümer eines beplanten Gebiets einerseits ihre vorgegebene Rechtsposition wegen der negativen Wirkung einbüßen, andererseits aber die neue Rechtsposition wegen fehlender Erschließungssicherung noch nicht erwerben (BVerwG vom 4.7.1974, a.a.O.; vom 6.2.1985 DVBl 1985, 623 = BayVBl 1985, 536/537).
  • BVerwG, 04.02.1981 - 8 C 13.81

    Voraussetzungen für eine umlegungsbedingte Wertsteigerung von

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.1991 - 4 B 90.560
    Denn es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die Aussicht auf verbesserte - erstmalige oder zusätzliche - Erschließung zu einer - wenn auch bezüglich der einzelnen Grundstücke möglicherweise unterschiedlichen - Werterhöhung führt (BVerwG vom 4.2.1981 BVerwGE 61, 316/321).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die gegen diese Entscheidungen gerichteten Berufungen der Beklagten durch sein (unter anderem in NVwZ 1991, 1107) veröffentlichtes Urteil vom 21. März 1991 im wesentlichen zurückgewiesen.
  • VG Hannover, 22.12.2003 - 12 A 3830/01

    Erschließungslast; private Zuwegung; Verdichtung der Erschließungspflicht

    Hier geht es aber nicht um die in der Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, aaO., S. 19; BayVGH, Urt. v. 21.03.1991 - 4 B 90.560 -, BRS 52 Nr. 94) und dem Schrifttum (Vogel, aaO., § 123 Rn. 20; Gloria aaO., S. 728; Hofmann-Hoeppel, aaO., S. 532 ff.) als möglichen Verdichtungsgrund angesehene unentgeltliche Zuteilung von Verkehrsflächen aus der Einwurfsmasse an die Gemeinde, sondern die Zuteilung von Baugrundstücken (Flurstücke 150 und 151) mit einem zum Zwecke der Anbindung an die öffentliche Verkehrsfläche zugewiesenen Flurstück als privaten Stichweg durch den Umlegungsausschuss der Beklagten.
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